Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszubilden, bedarf der Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller:

  • die erforderliche Sachkunde besitzt
  • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen
  • die Ausbildung Schutzzwecken dient.